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100 km/h Anhänger Generell gilt in Deutschland für Anhängergespanne eine... mehr
Produktinformationen "Radstoßdämpfer incl.100km/h Bestätigung GTÜ für Einachs-Anhänger"
100 km/h Anhänger
Generell gilt in Deutschland für Anhängergespanne eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h auf Kraftfahrstraßen und Autobahnen. Seit Oktober 1998 ist die 9. Ausnahmeverordnung zu Straßenverkehrs-Ordnung offiziell in Kraft getreten. Diese gestattet das Fahren von Tempo 100 km/h für Gespanne auf Kraftfahrstraßen und Autobahnen.
Um diese Verordnung zu erfüllen, wird folgendes vorausgesetzt:
- Das zul. Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges darf 3.500 kg nicht überschreiten
- ABS im Zugfahrzeug
- Anhänger müssen hydraulische Achsstoßdämpfer besitzen (gilt nicht für ungebremste Anhänger), an jedem Anhänger nachrüstbar
- Reifen am Anhänger müssen jünger als 6 Jahre sein. (Es gilt das Herstellungsdatum des Reifens nicht die Erstzulassung des Anhängers!)
- Reifen müssen für mind. 120 km/h ausgelegt sein (Geschwindigkeitskategorie L oder besser)
- Das Masseverhältnis X zwischen dem zul. Gesamtgewicht des Anhängers und der Leermasse des Zugfahrzeuges darf höchstens betragen:
a) bei ungebremsten Anhängern: X = 0,3
b) bei gebremsten Anhängern: X = 1,1
c) bei gebremsten Wohnwagen: X = 0,8
Daraus folgt: Leermasse des Zugfahrzeuges mal Faktor X ergibt die maximal zul. Gesamtmasse des Anhängers.
Das so berechnete Gesamtgewicht des Anhängers für Tempo 100 km/h darf nicht die bisher in den Fahrzeugpapieren des Zugfahrzeuges eingetragenen Anhängelasten (ungebremst / gebremst) überschreiten und muss immer kleiner sein, als das zul. Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges.
Alle Angaben ohne Gewähr.
* Bitte fragen Sie unsere Fachverkäufer ob eine Nachrüstung möglich ist ***
Das Gutachten wird erstellt von der zugelassenen Prüforganisationen GTÜ, durch einen GTÜ-Prüfingenieur.
Generell gilt in Deutschland für Anhängergespanne eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h auf Kraftfahrstraßen und Autobahnen. Seit Oktober 1998 ist die 9. Ausnahmeverordnung zu Straßenverkehrs-Ordnung offiziell in Kraft getreten. Diese gestattet das Fahren von Tempo 100 km/h für Gespanne auf Kraftfahrstraßen und Autobahnen.
Um diese Verordnung zu erfüllen, wird folgendes vorausgesetzt:
- Das zul. Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges darf 3.500 kg nicht überschreiten
- ABS im Zugfahrzeug
- Anhänger müssen hydraulische Achsstoßdämpfer besitzen (gilt nicht für ungebremste Anhänger), an jedem Anhänger nachrüstbar
- Reifen am Anhänger müssen jünger als 6 Jahre sein. (Es gilt das Herstellungsdatum des Reifens nicht die Erstzulassung des Anhängers!)
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- Das Masseverhältnis X zwischen dem zul. Gesamtgewicht des Anhängers und der Leermasse des Zugfahrzeuges darf höchstens betragen:
a) bei ungebremsten Anhängern: X = 0,3
b) bei gebremsten Anhängern: X = 1,1
c) bei gebremsten Wohnwagen: X = 0,8
Daraus folgt: Leermasse des Zugfahrzeuges mal Faktor X ergibt die maximal zul. Gesamtmasse des Anhängers.
Das so berechnete Gesamtgewicht des Anhängers für Tempo 100 km/h darf nicht die bisher in den Fahrzeugpapieren des Zugfahrzeuges eingetragenen Anhängelasten (ungebremst / gebremst) überschreiten und muss immer kleiner sein, als das zul. Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges.
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Das Gutachten wird erstellt von der zugelassenen Prüforganisationen GTÜ, durch einen GTÜ-Prüfingenieur.
- Für gebremste Anhänger-Einachser
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